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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der HiFi im Hinterhof GmbH

  1. Geltungsbereich
    1. Das Online-Portal www.hifi-im-hinterhof.de wird lediglich von der HiFi im Hinterhof GmbH, Berlin (im nachfolgenden HiFi im Hinterhof genannt) unterhalten. Der Vertrag kommt mit uns auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
  2. Vertragsschluss / Lieferfristen
    1. Die Darstellung der Waren und Downloadsoftware stellt kein rechtlich bindendes Angebot durch uns dar. Durch Bestätigung des Buttons „Zahlungspflichtig Bestellen“ richten Sie an uns ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags. Die anschließend von uns versandte Bestätigung über den Eingang der Bestellung bedeutet noch keine Annahme dieses Angebots. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Annahme oder durch Übersendung einer E-Mail zu Stande, in der dem Kunden mitgeteilt wird, dass die Ware zur Abholung bereit steht oder versandt wurde. Sofern diese Annahmeerklärung nicht innerhalb von fünf Kalendertagen erteilt wird, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen.
    2. Eine Auslieferung der Ware bzw. die Bereitstellung eines Lizenzschlüssels / Codes zur Nutzung heruntergeladener Software erfolgt innerhalb der zum jeweiligen Artikel genannten Lieferfrist im Anschluss an den vollständigen Zahlungseingang.
  3. Warenverfügbarkeit
    1. Ist zum Zeitpunkt der Bestellung die bestellte Ware, auch trotz anderweitiger Angaben im Online-Shop, nicht verfügbar, so behält sich HiFi im Hinterhof vor, die Bestellung nicht anzunehmen, so dass kein Kaufvertrag zustande kommt. Der Kunde wird hierüber unmittelbar informiert, eventuell geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
  4. Lieferung
    1. Erfüllungsort ist im Zweifel das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.
    2. Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teilieferungen anzunehmen.
    3. Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht berechtigte Belange des Kunden dem entgegenstehen.
  5. Preisänderungsvorbehalte
    1. Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem der vertragsgemäßen Lieferung mehr als 4 Monate, so ist der Händler berechtigt, den vereinbarten Preis im selben Verhältnis zu verändern, in dem sich der tatsächliche Einkaufspreis des Händlers gegenüber dem Preis erhöht, den der Händler im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hätte aufwenden müssen.
    2. Übersteigt die Preiserhöhung den Anstieg des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland im selben Zeitraum, so steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt wird.
  6. Gewährleistung
    1. Ist der Kunde Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Geräte 1 Jahr.
    2. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind Mängel unverzüglich zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in diesen Fällen ein Jahr. Für gebrauchte Gegenstände wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
    3. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen und tritt der Kunde deshalb vom Vertrag zurück, haben beide Seiten die gezogenen Nutzungen herauszugeben. Dabei hat der Käufer, wenn er die gekaufte Sache benutzt hat, für diese Nutzung Wertersatz zu leisten ( § 346 BGB ). Um diesen Betrag vermindert sich der vom Händler zurückzuerstattende Kaufpreis.
  7. Eigentumsvorbehalt
    1. Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche. Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch verliehen werden.
    2. Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist der Händler unverzüglich zu unterrichten.
    3. Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder eine Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. an den Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen Ansprüche wieder auf den Kunden über.
    4. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch durchführen zu lassen, sowie den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.
  8. Fernabsatzgeschäft
    1. Hat der Kunde unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln einen Kaufvertrag mit
      dem Einzelhändler geschlossen (§ 312c Abs. 2 BGB), so hat der Kunde ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen.
  9. Schadenersatz
    1. Hat der Kunde die Ware nicht abgenommen und schuldet er deswegen Schadenersatz, so hat er 20% des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) als pauschalen Schadenersatz zu bezahlen, ohne das es eines besonderen Nachweises bedarf.
    2. Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein wesentlich niedrigerer bzw. ein wesentlich höherer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.
    3. Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für die Verletzung solcher Pflichten, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten).
  10. Datensicherung
    1. Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten an Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird dem Händler der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden, so dass diese im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.
    2. Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach Beendigung der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten.
  11. Reparaturen
    1. Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem nicht eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen in angemessenem Umfang zu erstatten.
    2. Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheines. Muss – etwa wegen Verlustes eines solchen Berechtigungsscheins – die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in geeigneter Weise dagegen abzusichern, dass er später unter Vorlage des Berechtigungsscheines durch einen Dritten erneut in Anspruch genommen wird.
    3. Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 1 Woche nach dem vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholungsaufforderung durch den Händler abgeholt, so wird die Abholung beim Kunden angemahnt. Erfolgt sodann die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach Zugang der Mahnung, so haftet der Händler danach für Beschädigung oder Verlust nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    4. Für die Gewährleistung gilt Ziffer 3 entsprechend.
  12. Verkauf im "Kundenauftrag"
    1. Ware die vom Händler mit dem Zusatz im "Kundenauftrag" angeboten wird, befindet sich nicht im Eigentum des Händlers. Hierbei handelt es sich um einen Dienstvertrag für einen Kunden des Händlers. Der Händler hat die Ware nicht auf Funktionstüchtigkeit geprüft.
    2. Es kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Kunden, für den der Händler den Dienstvertrag erfüllt, und dem Kunden, der die Ware erwerben möchte, zustande.
    3. Eine Gewährleistung nach § 3 seitens des Händlers auf die Ware besteht nicht. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Kunden zu stellen. Dieser schließt jegliche Garantie oder Gewährleistung auf die Ware aus.
    4. Ein Widerrufs- und Rückgaberecht nach § 5 (Fernabsatzgeschäft) wird ausdrücklich gewährt.
    5. Die Bezahlung des Kaufvertrages kann im Zuge des Dienstleistungsvertrages über die Bankverbindung / Kasse des Händlers erfolgen. Der Kaufpreis ist unmittelbar, jedoch frühestens drei Wochen nach Verkauf der Ware (Beachtung möglicher Widerrufsfrist), an den Kunden auszuzahlen.
  13. Schlussbestimmungen
    1. Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so bedürfen Abweichungen oder Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der Vertragsverhandlungen oder bis zum Vertragsabschluss getroffen werden oder getroffen worden sein sollen, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nach Vertragsabschluss getroffene Individualvereinbarungen werden hiervon nicht berührt.
    2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung.
    3. Daten des Kunden darf der Händler in gesetzlich zulässigem Umfang speichern und verwerten. Mit diesem Hinweis erfolgt eine Benachrichtigung im Sinne von § 33 Bundesdatenschutzgesetz.
    4. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz des Händlers. Dasselbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.
  14. Rechtliche Hinweise zur Online-Streitbeilegung:
    1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir bemühen uns jedoch alle Streitigkeiten und Ungereimtheiten direkt mit Ihnen zu klären und zu beseitigen. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie hier in unserem Impressum. Darüber hinaus sind wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zum easyCredit-Ratenkauf

  1. Geltungsbereich und allgemeine Nutzungsbedingungen
    1. Die nachfolgenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten zwischen Ihnen und dem Händler für alle mit dem Händler geschlossenen Verträge, bei denen der easyCredit-Ratenkauf (im folgenden Ratenkauf) genutzt wird. Die ergänzenden AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers. Ein Ratenkauf ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  2. Ratenkauf
    1. Für Ihren Kauf stellt Ihnen der Händler mit Unterstützung der TeamBank AG Nürnberg, Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg (im folgenden TeamBank AG) den Ratenkauf als weitere Zahlungsmöglichkeit bereit. Der Händler behält sich vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Ratenkauf-Datenschutzhinweis in der Bestellstrecke. Sollte aufgrund nicht ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung des Ratenkaufs nicht möglich sein, behält sich der Händler vor, Ihnen eine alternative Zahlungsmöglichkeit anzubieten. Der Vertrag über einen Ratenkauf kommt zwischen Ihnen und dem Händler zustande. Es erfolgt keine Auszahlung, sondern mit dem Ratenkauf entscheiden Sie sich für eine Abzahlung des Kaufpreises in monatlichen Raten. Über eine fest vereinbarte Laufzeit sind dabei monatliche Raten zu zahlen, wobei die Schlussrate unter Umständen von den vorherigen Ratenbeträgen abweicht. Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten. Die bei Nutzung des Ratenkaufs entstanden Forderungen werden im Rahmen eines laufenden Factoringvertrages vom Händler an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamBank AG geleistet werden. Abgesehen von der allgemeinen Gewerbeaufsicht unterliegt der Händler keiner Aufsicht durch eine Aufsichtsbehörde. Beschwerden können Sie per Brief oder eMail an den Händler richten.
  3. Ratenzahlung per SEPA-Lastschrift
    1. Durch das mit dem Ratenkauf erteilte SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die TeamBank AG, die durch den Ratenkauf zu entrichtenden Zahlungen, von Ihrem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut durch eine SEPA-Lastschrift einzuziehen. Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der Pre- Notifikation/Vorabankündigung. Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen. Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des Kaufpreisbetrags erfolgt (z.B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von dem in der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen. Stand September 2022 Seite 2 von 2 Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine ausreichende Deckung verfügt. Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet die Lastschrift einzulösen, falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist. Sollte es mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn, die Rücklastschrift resultiert aus einem Umstand, den Sie nicht zu vertreten haben. Von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechnete Kosten für eine von Ihnen verschuldete Rücklastschrift kann die TeamBank AG Ihnen gegenüber als Schaden geltend machen und ist von Ihnen zu erstatten. Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens bei der TeamBank AG vorbehalten. Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der SEPA- Lastschrift nicht zu widersprechen. In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit dem Händler die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch eine Gutschrift.